Jede natürliche Person, neben Kunden selbstverständlich auch Mitarbeiter, können ihre gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzrechte (man bezeichnet sie als Betroffenenrechte) gegenüber Unternehmen/Arbeitgebern nutzen.
Wichtige Datenschutzrechte
- Recht auf Transparenz: Jede betroffene Person ist vor der Datenerhebung zu informieren, wie das Unternehmen Daten verarbeitet.
- Recht auf Auskunft: Das Unternehmen muss Auskunft darüber geben, welche Daten einer Person gespeichert wurden.
- Recht auf Berichtigung: Fehlerhafte Daten müssen korrigiert werden.
- Recht auf Löschung: Jeder Betroffene kann vom Unternehmen fordern, bestimmte Daten zu löschen.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Mitteilungspflicht
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Widerruf einer Einwilligung
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Umgang mit Datenschutzanfragen
Bei einem Anruf von Herrn Müller, der Einsicht in seine Daten begehrt, dürfen keine Daten am Telefon weitergegeben werden. Diese Anfrage muss zuerst aufgenommen und an den Datenschutzbeauftragten, einen Vorgesetzten oder einen Mitarbeiter der Geschäftsführung weitergeleitet werden. Anschließend wird geprüft, ob die Identität des Anrufers stimmt, und eine Antwort formuliert.
