3. Begriff „Verarbeitung“

Es ist wichtig, an den Datenschutz zu denken, wenn personenbezogene Daten bearbeitet werden. Der Begriff „Verarbeitung“ ist hierbei von zentraler Bedeutung. Er umfasst jeden Vorgang, der mit personenbezogenen Daten in Verbindung steht – Egal ob automatisiert oder nicht.

Dies kann zum Beispiel das Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Übermitteln, Verbreiten, Bereitstellen, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen oder Vernichten von Daten sein.

Damit soll verdeutlicht werden, dass der Begriff „Verarbeitung“ weitreichend ist, weshalb der Datenschutz in vielen Unternehmensprozesse einfließen muss.